Ihr Kind wird im September 2024 schulreif. Daher laden wir Sie herzlich zur Schuleinschreibung ein.
Bitte kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind
am Dienstag, 12. März 2024 pünktlich um 14:00 Uhr oder um 16:00 Uhr die Termine wurden
vorab per Post mitgeteilt in die Aula
der Schule Dietmannsried zur Schuleinschreibung.
Am Haupteingang erhält ihr Kind ein Namenschild, das Sie Ihrem Kind bitte gut sichtbar aufkleben.
Nach dem Bayerischen Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen und nach der Grundschulordnung gelten folgende Regelungen für die Einschulung:
- Anmeldepflichtig sind für das Schuljahr 2024/25 alle Kinder, die bis zum
30. September das sechste Lebensjahr vollenden und die noch keine Schule besuchen oder Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden.
- Anmelderecht: Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember sechs Jahre alt wird, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
- Einschulungskorridor Kinder, die im Juli, August oder September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, durchlaufen grundsätzlich das Anmelde- und Einschulungsverfahren, sie sind aber nur dann schulpflichtig, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schulleitung keine gegenteilige Entscheidung in schriftlicher Form bis zum 10. April des laufenden Schuljahres zukommen lassen.
- Auf Antrag schulpflichtig: Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
- Zurückstellung: Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Achtung: nicht zutreffend für Korridorkinder.
- Anmeldepflichtig ist auch jedes Kind unseres Schulsprengels, das nicht unsere Schule, sondern eine andere pädagogische Einrichtung (z.B. SVE) besuchen wird.
Bitte bringen Sie zur Schuleinschreibung die Geburtsurkunde Ihres Kindes, bei geschiedenen Eltern den Nachweis des elterlichen Sorgerechts sowie die Bescheinigungen des Gesundheitsamtes zur Vorlage bei der Schule gem. §8 Abs. 3 Schulgesundheitspflegeverordnung mit!
- Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule die von der ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Bitte bringen Sie zur Schuleinschreibung den Impfpass und die Bestätigung der Schuleingangsuntersuchung (falls vorhanden) mit.
- Sie können ab sofort im Sekretariat den Rückstellungsantrag, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind auf Antrag für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, abholen. Die Anwesenheit bei der Schuleinschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
- Während der Schuleinschreibung bieten die Eltern der 1/2 Klassen für alle Wartenden Kaffee und Kuchen an.
- Auch die Damen der Mittagsbetreuung sind an diesem Nachmittag anwesend und stehen für Anmeldungen (Formular liegt dem Schreiben bei) und Fragen zur Verfügung.
- Am Donnerstag, 04. Juli 2024, findet um 20:00 Uhr der 1. Elternabend im Musiksaal der Grundschule und Mittelschule Dietmannsried statt.
- Termin für einen eventuellen Schulbesuch der Kindergartenkinder gegen Ende des Schuljahres wird im Kindergarten und auf der Homepage bekannt gegeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 08374-589980 in der Zeit von 07:30 bis 13:15 Uhr an die Schule.