Schuleinschreibung

Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger,

beim Schuleintritt kommt auf Ihr Kind eine Vielzahl von neuen Eindrücken zu, wie zum Beispiel die Gewöhnung an den Lehrer als neue Bezugsperson, das Zurechtfinden in Schulgebäude und Klassenraum, Kontakte zu bisher unbekannten Kindern, die Auseinandersetzung mit schulischen Lerninhalten und Anforderungen und nicht zuletzt das Erleben von veränderten Erwartungshaltungen der Eltern.

Bitte kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind
am Mittwoch, 05. April 2017 (1. Termin 14:00 Uhr und 2. Termin 16:00 Uhr) in die Aula
der Schule Dietmannsried zur Schuleinschreibung.

Sie haben bereits ein gelbes Frageblatt zur Schulanmeldung durch die Schule erhalten. Bitte bis spätestens 22.03.2017 an die die Schule zurückgeben.
Nach dem Bayerischen Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen und nach der Grundschulordnung gelten folgende Regelungen für die Einschulung:

• Anmeldepflichtig sind für das Schuljahr 2017/18 alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden und die noch keine Schule besuchen oder Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden.

• Anmelderecht: Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember sechs Jahre alt wird, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

• Auf Antrag schulpflichtig: Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

• Zurückstellung: Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

• Anmeldepflichtig ist auch jedes Kind unseres Schulsprengels, das nicht unsere Schule, sondern eine andere pädagogische Einrichtung (z.B. SVE) besuchen wird.

• Bitte bringen Sie zur Schuleinschreibung die Geburtsurkunde Ihres Kindes, bei geschiedenen Eltern den Nachweis des elterlichen Sorgerechts sowie die Bescheinigungen des Gesundheitsamtes zur Vorlage bei der Schule gem. §8 Abs. 3 Schulgesundheitspflegeverordnung mit!

• Sie können ab sofort im Sekretariat den Rückstellungsantrag, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind auf Antrag für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen abholen . Die Anwesenheit bei der Schuleinschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

• Während der Schuleinschreibung bieten die Eltern der Erstklässler für alle Wartenden Kaffee und Kuchen an.

• Auch Frau Dennhöfer und Frau Jutz von der Mittagsbetreuung sind an diesem Nachmittag anwesend und stehen für Anmeldungen und Fragen zur Verfügung.

• Am Mittwoch, 12. Juli 2017, findet um 20:00 Uhr der 1. Elternabend im Musiksaal der Grundschule und Mittelschule Dietmannsried statt.

• Anfang Juli besuchen die Kindergärten die Schule und nehmen am Unterricht einer 1. Klasse teil.
Die Einteilung erfolgt in Absprache mit den Kindergärten nach der Schuleinschreibung.

• Ökumenischer Anfangsgottesdienst für die Schulanfänger ist am Montag, 11. September 2017 um 18:00 Uhr in der Pfarrkirche Dietmannsried.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 08374-589980 in der Zeit von 07:30 bis 13:15 Uhr an die Schule.