Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger,
Ihr Kind wird im September 2026 schulreif. Daher laden wir Sie herzlich zur Schuleinschreibung ein.
Bitte kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind
am Donnerstag, 19. März 2026 pünktlich um 14:00 Uhr oder 16:00 Uhr (zu ihrem persönlichen Termin, den sie per Brief erhalten haben) in die Aula der Schule Dietmannsried zur Schuleinschreibung.
Am Haupteingang erhält Ihr Kind ein Namenschild, das Sie Ihrem Kind bitte gut sichtbar aufkleben.
Nach dem Bayerischen Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen und nach der Grundschulordnung gelten folgende Regelungen für die Einschulung:
- Anmeldepflichtig sind für das Schuljahr 2026/27 alle Kinder, die bis zum
30. September das sechste Lebensjahr vollenden und die noch keine Schule besuchen oder Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden.
- Anmelderecht: Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember sechs Jahre alt wird, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
- Einschulungskorridor Kinder, die im Juli, August oder September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, durchlaufen grundsätzlich das Anmelde- und Einschulungsverfahren, sie sind aber nur dann schulpflichtig, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schulleitung keine gegenteilige Entscheidung in schriftlicher Form bis zum 10. April des laufenden Schuljahres zukommen lassen.
- Auf Antrag schulpflichtig: Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
- Zurückstellung: Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Achtung: nicht zutreffend für Korridorkinder.
- Anmeldepflichtig ist auch jedes Kind unseres Schulsprengels, das nicht unsere Schule, sondern eine andere pädagogische Einrichtung (z.B. SVE) besuchen wird.
Bitte bringen Sie zur Schuleinschreibung mit:
- Eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Zusätzlich bei geschiedenen Eltern den Nachweis des elterlichen Sorgerechtes
- Die Schuleingangsuntersuchung des Landratsamtes mit der Bestätigung des Masernschutzes
Sie können ab sofort im Sekretariat den Rückstellungsantrag, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind auf Antrag für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, abholen. Die Anwesenheit bei der Schuleinschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Während der Schuleinschreibung bieten die Eltern der 1/2 Klassen für Wartende Kaffee und Kuchen an.
Auch die Mitarbeitenden der Mittagsbetreuung sind an diesem Nachmittag anwesend und stehen für Anmeldungen und Fragen zur Verfügung.
Am Donnerstag, 09. Juli 2026, findet um 19:00 Uhr der 1. Elternabend in der Aula der Grundschule und Mittelschule Dietmannsried statt.
Ein Termin für einen eventuellen Schulbesuch der Kindergartenkinder gegen Ende des Schuljahres wird im Kindergarten bekanntgegeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 08374-589980 in der Zeit von
07:30 Uhr bis 13:15 Uhr an die Schule.
