Handhabe im Krankheitsfall

Der Hygieneplan sieht auch Maßgaben zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern vor, die leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten zeigen. Dabei gilt:

 An Grundschulen, den Grundschulstufen der Förderzentren sowie den Schulvorbereitenden Einrichtungen ist in Stufe 1 und 2 ein Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar, da Kinder im Grundschulalter wissenschaftlichen Studien zufolge eine geringe Rolle im Infektionsgeschehen spielen.

 An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch möglich, wenn sich die Symptome 24 Stunden nach ihrem Auftreten nicht verschlimmert haben und insbesondere kein Fieber hinzugekommen ist.

Weitere Details wird die neue Fassung des Hygieneplans enthalten.

Grundsätzlich bitte ich Sie, den Eltern und Erziehungsberechtigten mitzuteilen, dass Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen sollten: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen.

 Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in

 Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens

24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf

Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.

 Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.

Quelle: Auszug aus dem KMS vom 01.09.2020, Seite 5 und 6